Übertritt an ein allgemein bildendendes Gymnasium

Schüler aus der Klassenstufe 4 der Grundschule, aus den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule sowie aus den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule können in das allgemein bildende Gymnasium übertreten. Außerdem können Schüler der Klassenstufen 5, 6 und 10 der integrierten Gesamtschule an ein allgemein bildendes Gymnasium übertreten. Voraussetzung für den Übertritt an ein allgemein bildendes Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung.

Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn der Schüler die geforderten Leistungsvoraussetzungen erfüllt oder eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsweg des Gymnasiums erhält.

Leistungsvoraussetzung ist, dass im Zeugnis zum Schulhalbjahr

  1. Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
  2. Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Regelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
  3. Schüler der Klassenstufen 5, 6 und 7 der Gemeinschaftsschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
  4. Schüler der Klassenstufe 8 der Gemeinschaftsschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene III mindestens die Note „ausreichend“ oder auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
  5. Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der integrierten Gesamtschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache auf der abschlussbezogenen Anspruchsebene II mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
  6. Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule oder der integrierten Gesamtschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und im Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note „gut“ sowie am Schuljahresende den Realschulabschluss erreicht haben.